Ewige Wirklichkeit:

Schuld und Sühne

Der, dem durch Willensumkehr

Ehedem bewirkte „Sünde”

Fernerhin vergeben wird,

Ist damit aller Schuld

Die seine „Sünde” auf ihn lud

Für alle Ewigkeit enthoben.

Er bleibt erlöst

Aus aller Schuldverstrickung,

Die den Unerlösten

Zeitlich und im Ewigen

An seiner Selbstvollendung hindert.

Doch solche zeitliche

Und ewige Erlösung

Ist gebunden an die Sühne,

Die sich der Erlöste

Selbst aus freien  Stücken auferlegt.

Dem Unerlösten

Bleibt sie Qual und Zwang. –

Befreiung schafft die Sühne dem,

Dem wahre Willens-Umkehr

Hier im Erdendasein

In sich selbst gelang.